Mitbestimmungsgremien
Dekret des Landeshauptmanns vom 16.08.2018, Nr. 22
Im Rahmen unserer Autonomie sehen wir die obligatorische Einbeziehung von Schülern, Schülerinnen und Familien in die Mitgestaltung der schulischen Tätigkeiten vor.
Dekret des Landeshauptmanns vom 16.08.2018, Nr. 22
Im Rahmen unserer Autonomie sehen wir die obligatorische Einbeziehung von Schülern, Schülerinnen und Familien in die Mitgestaltung der schulischen Tätigkeiten vor.