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Fachschule für Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Ernährung Dietenheim

Auf Landesebene wurden für die Schulen die staatlichen Bestimmungen über die verpflichtende Einführung einer Dienstcharta nicht übernommen. Artikel 7 des Landesgesetzes Nr. 12/2000 legt Folgendes fest: „Jede Schule gibt sich mit Beschluss des Schulrates eine eigene interne Schulordnung und sieht darin auch die Anwendung der Dienstleistungsgrundsätze vor.“  Dienstcharta und Qualitätsstandards

Schulordnung 2024/25