Alle öffentlichen Auftraggeber, die öffentliche Verträge abschließen, sind zur Übermittlung bestimmter Informationen verpflichtet. Die Plattform „Informationssystem Öffentliche Verträge“ sammelt diese Informationen.
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- D 260413 Nr. 67 Beitritt zur AOV Rahmenvereinbarung Papier-Zweite Ausgabe signed »
- datasetindice2022 2 »
- esiti 2022 20230302-1 »
- 220929 Emporium Beschluss Beitritt »
- 221003 - Emporium Einverständniserklärung Homepage »
- 230102 Emporium Mitteilung Abschluss 600139 »
- Indexdatei 2021 Pdf »
- Indexdatei 2021 »
- Indexdatei 2017 »
