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Schulordnung
Allgemeine Grundsätze
Die Fachschule für Hauswirtschaft Dietenheim will eine Schule ohne psychische und physische Gewalt sein. Jedes Handeln, das diesem Grundsatz widerspricht, wird Maßnahmen nach sich ziehen.
Der Aufenthalt in der Schule hat nicht nur den Zweck, Wissen und Kenntnisse zu vermitteln, sondern soll ebenso beitragen zur Persönlichkeitsentfaltung und zur Bildung des Charakters. Jede einzelne Schülerin soll daher die Erfordernisse des Gemeinschaftslebens erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten.
Rücksicht, Kameradschaftlichkeit, diszipliniertes Verhalten gegenüber den Mitschülern, Respekt und Höflichkeit gegenüber der Direktorin, den Lehrpersonen und dem nicht unterrichtenden Personal schaffen eine angenehme Atmosphäre und ein gutes Arbeitsklima.
Alle sind dazu verpflichtet, Gebäude und Einrichtungen zu schonen und nicht mutwillig zu beschädigen.
Die Schülerinnen erscheinen pünktlich zum Unterricht und verlassen das Schulareal bis zum Unterrichtsende nicht. Für das vorzeitige Verlassen benötigen sie eine Erlaubnis der Direktorin oder der Schulleiterin.
Chronische Krankheiten bzw. die Einnahme von Medikamenten muss bei Schulbeginn der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer gemeldet werden.
Kleidung: Kleidungsstücke, die den guten Ton und den Anstand verletzen und solche mit extrem ideologischem Hintergrund sind an unserer Schule verboten.
Betreten der Schule
Auf dem Schulweg sind die Schülerinnen angehalten, sich so zu verhalten, dass das Ansehen der Schule nicht durch schwerwiegende Vorfälle verletzt wird. Derartige Vorfälle werden mit Disziplinarmaßnahmen geahndet.
Die Schülerinnen können an den Montagen das Schul- und Heimgebäude ab 8:45 Uhr betreten und warten in Ruhe den Beginn des Unterrichts ab. Betritt jemand vor diesem Zeitpunkt unbefugt das Schulgebäude, übernimmt die Schule keine Haftung.
Während des Aufenthalts im Schul- und Heimgebäude sind Hausschuhe zu tragen.
Beim Glockensignal befinden sich die Schülerinnen im Klassenraum an ihren Plätzen. Erscheint die Lehrperson nicht innerhalb von fünf Minuten, ist die Klassensprecherin verpflichtet, dies im Sekretariat zu melden.
An den Freitagen verlassen die Schülerinnen spätestens um 16:00 Uhr das Schulgelände.
Aufsicht
Für die Beaufsichtigung der Schülerinnen sind bei den Pausen Lehrpersonen bzw. Erzieherinnen eingeteilt:
Die Anweisungen sowohl des Erziehungs- als auch des Lehr- und Sekretariatspersonals sind unbedingt zu befolgen.
Qualität der Dienstleistung
- Die Schülerinnen haben das Recht auf einen guten, zeitgemäßen und effizienten Unterricht.
- Die Schülerinnen haben das Recht auf eine korrekte Bewertung, deren Formen, Kriterien und Abläufe klar definiert sind, die sich auf viele Beobachtungselemente stützt und die zeitlich ausgewogen verteilt sind. Um ihnen die Selbsteinschätzung zu ermöglichen, muss ihnen die Bewertung umgehend bekannt gegeben werden.
- Die Schülerinnen haben die Pflicht, sich Prüfungen und Bewertungen zu stellen.
- Die Schülerinnen haben das Recht, dass an Tagen unmittelbar nach Feiertagen keine Prüfungen stattfinden, außer sie werden zwischen Schülerinnen und Lehrpersonen vereinbart.
- Die Schülerinnen dürfen in die Prüfungsarbeiten und den sie betreffenden Teil des Registers Einsicht nehmen. Sollte ihre Versetzung gefährdet sein, werden Schülerinnen und Familie Anfang Mai darüber informiert.
- Im Einzelnen gehen die Rechte und Pflichten der Schülerinnen aus der Schülercharta hervor. Es wird jeweils eine Kopie derselben in den Klassen veröffentlicht und besprochen.
Klassenordnung
Die Klasse ist der Lebens- und Arbeitsraum für Lehrpersonen und Schülerinnen. Ordnung und Sauberkeit sind deshalb von grundlegender Bedeutung. Wenn jeder einzelne seinen Arbeitsplatz in Ordnung hält, bildet die Klasse einen angenehmen Rahmen für den Unterricht und damit eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Lernen des Unterrichtsstoffes und von Verhaltensregeln, die für das spätere Berufsleben von großer Bedeutung sind.
Das Essen während des Unterrichts ist untersagt. Dies gilt auch für den Computerraum und alle anderen Spezialräume.
Während des Unterrichts ist lediglich der Konsum von Wasser oder Tee erlaubt. Diese Regelung beschränkt sich auf die Schulklassen.
Ehrlichkeit ist eine Grundforderung an alle! Das persönliche Eigentum ist zu respektieren! Für Geld und Wertgegenstände ist jede Schülerin selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung für Verluste oder Diebstahl. Dies gilt auch für die Praxisräume und die Turnhalle.
Aus Sicherheitsgründen ist es absolut verboten, sich aus den Fenstern hinauszulehnen, auf den Fensterbrettern zu sitzen oder Gegenstände ins Freie zu werfen.
Die Kreiden sind ausschließlich für den Gebrauch während des Unterrichts bestimmt. Für das Reinigen der Tafel und der Klasse nach dem Unterrichtsende sorgt der eingesetzte Klassendienst.
Handys dürfen nur in der Mittagspause nach dem Mittagessen eingeschaltet werden.
Die Schränke in den Klassen stehen ausschließlich für die Aufbewahrung von Schulbüchern und -heften zur Verfügung. Schuhe und andere Kleidungsstücke sowie Nahrungsmittel dürfen nicht in den Klassenschränken aufbewahrt werden. Die Schränke sind in Ordnung zu halten.
Fremde Klassenräume dürfen bei Abwesenheit der Schülerinnen nicht betreten werden.
Die Fahrschülerinnen haben den Heimtrakt nicht zu betreten.
Der kleine Computerraum ist nur mit Erlaubnis der Lehrpersonen oder Erzieherinnen zu benutzen; es wird auch darauf hingewiesen, dass der Drucker mit Sorgfalt zu benutzen ist.
Bei der Benutzung des Internets sind sittenwidrige, diskriminierende, pornographische, rassistische, zur Gewalt oder zu einer Straftat auffordernde Texte (Seiten) sowie Inhalte, die für eine terroristische oder extremistische Vereinigung werben, die Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, nicht zulässig.
Verhalten während der Pausen
Die Schülerinnen nehmen die Jause bei der großen Vormittagspause in der Halle ein. Anschließend halten sie sich im Schulhof auf.
Den Anweisungen der Lehrpersonen und Erzieherinnen ist unbedingt Folge zu leisten.
Rauch- und Alkoholverbot
Laut Beschluss der Landesregierung Nr. 5030 vom 30.12.2004 ist das Rauchen im gesamten Schulareal strikt untersagt.
Es ist untersagt, alkoholische Getränke und Suchtmittel jeglicher Art in die Schule mitzubringen oder dort zu konsumieren. Dies gilt auch für alle schulbegleitenden und außerschulischen Veranstaltungen.
Sollte ein/e Schüler/in trotzdem alkoholisiert sein, werden unverzüglich die Eltern informiert und der/die Schüler/in muss abgeholt werden. Im Wiederholungsfall erfolgt in erster Konsequenz ein dreitägiger Heimausschluss. Bei weiterer Wiederholung wird der/die Schüler/in für den Rest des Schuljahres des Heimes verwiesen.
Umweltschutz, Gesundheit und Sauberkeit
- Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern nach den Regeln der Mülltrennung zu entsorgen.
- Die Klassen und die Toiletten sind in sauberem Zustand zu halten und zu hinterlassen.
- Die Einrichtungsgegenstände dürfen weder beschädigt noch verschmutzt werden, andernfalls sind sie zu bezahlen
- Alle sollen möglichst mithelfen Energie zu sparen. Beim Verlassen der Klassenräume ist das Licht auszuschalten.
- Bei Stundenwechsel sollen die Fenster kurz geöffnet werden, um für genügend Frischluft zu sorgen.
Absenzen
Minderjährige Schülerinnen lassen die Entschuldigung für die Absenzen und Verspätungen von den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschreiben. Volljährige Schülerinnen müssen ebenso das Fernbleiben vom Unterricht begründen. Die Absenzbegründung muss innerhalb von 3 Tagen nach der Rückkehr in die Schule dem Klassenlehrer vorgelegt werden.
Bei vorhersehbaren Abwesenheiten braucht es die Erlaubnis der Klassenlehrerin bzw. der Schulleiterin. Für Arztbesuche usw. ist eine entsprechende Bestätigung vorzulegen.
Die Schule behält sich jederzeit das Recht vor, die Gründe für die Abwesenheit telefonisch zu überprüfen, um eine bessere Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule zu gewährleisten.
Bei einer Abwesenheit von drei Tagen und mehr ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
Unentschuldigte Absenzen werden in das Klassenbuch eingetragen. Die Eltern werden davon in Kenntnis gesetzt.
Unentschuldigte Absenzen finden ihren Niederschlag in der Verhaltensnote und können zu einem Schulausschluss führen.
Lehrausgänge und Lehrfahrten
Das vorgeschriebene Programm ist von allen verbindlich einzuhalten.
Den Anweisungen der Begleitpersonen ist unbedingt Folge zu leisten.
Falls eine Schülerin aus objektiven Gründen nicht an einem Lehrausgang oder einer Lehrfahrt teilnehmen kann, so besucht sie den Unterricht in einer anderen Klasse.
Verhaltensregeln im Notfall
In allen Gängen sind verbindlich einzuhaltende Fluchtpläne für Notfälle angebracht. Die Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
Wiedergutmachung von Schäden
Schäden sind unverzüglich der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer zu melden.
Die Schule behält sich vor, bei Sachschäden Schadenersatz zu verlangen und gegebenenfalls Disziplinarmaßnahmen zu verhängen.