Hauptinhalt
- Inhalt
- Allgemeines
- Gemeinschaft
- Aufenthalt in der Freizeit und Mittagspause
- Kleidung
- Hausschuhe
- Mitarbeit/Dienste im Haus
- Krankheit
- Abwesenheit
- Ausgang
- Besuche
- Benützung von Fahrzeugen
- Suchtmittel
- Gefährliche Gegenstände
- Benutzung diverser elektronischer Informations- und Kommunikationsmedien
- Hardware - elektronischer Medien
- Studierzeit
- Heimaktionen/Freizeitgestaltung
- Verpflegung
- Bettwäsche und Handtücher
- Brandschutzbestimmungen
- An- und Abreise
- Schlußbemerkung
Heimordnung
Allgemeines
Die Fachschule für Hauswirtschaft Dietenheim bietet den Schüler/innen die Möglichkeit einer fachlichen Ausbildung im Bereich der Hauswirtschaft. Außerdem werden Hilfen für die menschliche und charakterliche Weiterentwicklung angeboten. Ziel der Erziehungsarbeit in unserem Haus ist der junge, verantwortungsbewusste Mensch.
Gemeinschaft
In jeder Gemeinschaft ist es notwendig, dass gewisse Regeln und Grundsätze erstellt werden, die das Zusammenleben fördern.
Der Einzelne soll sich in der Gruppe wohl fühlen, das heißt, er muss das Gefühl haben, angenommen und akzeptiert zu werden.
Freundlichkeit, Kameradschaft und Hilfsbereitschaft, Verständnis füreinander und Ehrlichkeit sind Eigenschaften, die in unserer Gemeinschaft von großer Bedeutung sind.
Ehrlichkeit ist eine Grundforderung an alle! Das persönliche Eigentum ist zu respektieren! Für dieses übernimmt das Heim keine Haftung. Es besteht die Möglichkeit Wertgegenstände (z.B. Schmuck und Bargeld) bei den Erziehern/-innen vorübergehend abzugeben, damit es sicher verwahrt werden kann.
Beschädigtes und verloren gegangenes Hausinventar muss über die Kaution von € 50,00 ersetzt werden.
Siehe dazu Schulordnung: Wiedergutmachung von Schäden
Damit weniger Störungen im Heim auftreten, müssen alle auf Pünktlichkeit großen Wert legen.
Im Heim ist jeder störende Lärm zu vermeiden.
Raufen und jede Art von körperlicher Gewalt gegen andere ist strengstens verboten und bringt Konsequenzen mit sich.
Aufenthalt in der Freizeit und Mittagspause
In der Freizeit können sich die Heimschüler/ -innen im Schulhof aufhalten. Räumlichkeiten und Orte, welche nicht für den Heimaufenthalt vorgesehen sind, werden in
der unterrichtsfreien Zeit nicht betreten.
Dazu gehören:
das Areal rund um den Folientunnel, die Turnhalle, die Werkstätten, der landwirtschaftliche Betrieb und die Praxisräume (FSHW). Diese Orte und Räumlichkeiten dürfen nur in Begleitung der verantwortlichen Lehrpersonen innerhalb des Unterrichts oder bei unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten aufgesucht werden.
Auch die Turnhalle darf in der Freizeit nur unter der Aufsicht der Heimerzieher/ -innen betreten und benützt werden.
Die Heimschüler/ -innen dürfen fremde Zimmer nicht betreten.
Die Fahrschüler/ -innen dürfen den Heimtrakt nicht betreten.
Der Aufenthalt der Mädchen im Zimmertrakt der Fachschule für Landwirtschaft und der Aufenthalt der Buben im Heimtrakt der Fachschule für Hauswirtschaft ist nicht erlaubt.
Für den Aufenthalt in der Mittagspause gelten für die Heimschüler/ -innen, sofern sie sich nicht in ihrem Zimmer aufhalten, dieselben Vorgaben wie für die Fahrschüler/ -innen (siehe Schulordnung).
Kleidung
Das Tragen von Kleidungsstücken, die den guten Ton und den Anstand verletzen und solche mit politisch- ideologischem Hintergrund sind im Heim und in der Schule verboten.
Hausschuhe
Um das Haus zu schonen und die Räumlichkeiten sauber zu halten, müssen die Heimbewohner/ -innen in der Heimzeit Hausschuhe tragen Die Schüler/ -innen können die Schuhe im Schuhraum (FSHW) bzw. im Umkleideraum (FSLW) lagern.
Mitarbeit/Dienste im Haus
Für ein angenehmes und reibungsloses Zusammenleben ist die verlässliche Erledigung der im Heimbetrieb anfallenden Arbeiten von Bedeutung. Folgende Dienste sind im Heimalltag zu erledigen:
- Tischservice im Speisesaal beim Frühstück, Mittag- und Abendessen.
- Aufräumarbeiten im Zimmer: Hier wird besonderer Wert auf Ordnung und Sauberkeit gelegt. Dafür müssen die Schüler/ -innen Sorge tragen.
- Die Mülltrennung ist dabei unbedingt einzuhalten!
Im Haus wird der Abfall getrennt gesammelt.
Die Schüler/ -innen sind verpflichtet, sich nach Erhalt der notwendigen Informationen an diese Regelung zu halten.
Krankheit
Chronische Krankheiten, akute Erkrankungen, Unpässlichkeiten sowie Medikamenteneinnahme müssen den Erziehern/-innen bzw. den Lehrpersonen gemeldet werden. Bei Unpässlichkeiten während der unterrichtsfreien Zeit sind die Erzieher/ -innen zu informieren. Bei Erkrankung werden die Schüler/ -innen in Absprache mit den Eltern nach Hause geschickt.
Für kleinere Verletzungen steht eine Hausapotheke zur Verfügung. Bei Notwendigkeit werden die Schüler/ -innen in die Erste Hilfe des Krankenhauses Bruneck gebracht.
Abwesenheit
Für Abwesenheiten vom Heim muss die Genehmigung der Erzieher/ innen im Voraus eingeholt werden (eigener Vordruck). Bei einer ärztlichen Visite muss nachträglich eine Bestätigung des Arztes abgegeben werden.
Jede nicht vorhersehbare Abwesenheit vom Heim muss innerhalb desselben Tages gemeldet werden.
Ausgang
Der „große“ Ausgang schließt die Stadt Bruneck mit ein. Er beschränkt sich auf den Mittwoch, von 16:00 Uhr bis 18:50 Uhr. Mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern kann der Ausgang bis 20:30 Uhr verlängert werden. Diese muss einen Tag vorher bei den Erziehern/ -innen abgegeben werden.
Alle anderen, außertourlichen Ausgänge, wie z. B. der Besuch der Musikschule o. ähnl. müssen zu Beginn des Schuljahres den Heimerziehern/- innen gemeldet werden.
In allen Ausgangszeiten bzw. bei allen Abwesenheiten der Schüler/ -innen vom Heim haften die Eltern für ihre Kinder und das Heim übernimmt nicht die Verantwortung.
Der „große“ Ausgang schließt die Stadt Bruneck mit ein. Er beschränkt sich auf den Mittwoch, von 16:00 Uhr bis 18:50 Uhr. Mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern kann der Ausgang bis 20:30 Uhr verlängert werden. Diese muss einen Tag vorher bei den Erziehern/ -innen abgegeben werden.
Alle anderen, außertourlichen Ausgänge, wie z. B. der Besuch der Musikschule o. ähnl. müssen zu Beginn des Schuljahres den Heimerziehern/- innen gemeldet werden.
In allen Ausgangszeiten bzw. bei allen Abwesenheiten der Schüler/ -innen vom Heim haften die Eltern für ihre Kinder und das Heim übernimmt nicht die Verantwortung.
Besuche
Besuche sind in der unterrichtsfreien Zeit bis zur Studierzeit möglich und müssen den Diensthabenden vorgestellt werden.
Benützung von Fahrzeugen
Das Benutzen von motorisierten Fahrzeugen muss gemeldet werden und ist ausschließlich zur An- und Heimreise erlaubt.
Für evtl. Unfälle, Diebstahl und Schäden an den Fahrzeugen trägt der Besitzer selbst die Verantwortung.
Das Benutzen von motorisierten Fahrzeugen muss gemeldet werden und ist ausschließlich zur An- und Heimreise erlaubt.
Für evtl. Unfälle, Diebstahl und Schäden an den Fahrzeugen trägt der Besitzer selbst die Verantwortung.
Suchtmittel
Der Konsum von Alkohol und anderen Rausch- und Suchtmitteln ist absolut verboten! Sollten Schüler/ -innen trotzdem alkoholisiert sein, werden unverzüglich die Eltern informiert und die Betreffenden müssen sofort abgeholt werden. Im Wiederholungsfall erfolgt in erster Konsequenz ein dreitägiger Heimausschluss. Bei weiterer Wiederholung werden die betreffenden Schüler/ -innen für den Rest des Schuljahres des Heimes verwiesen.
Im Schulareal und gilt das gesetzliche Rauchverbot.
Gefährliche Gegenstände
Das Mitbringen und Aufbewahren von gefährlichen Gegenständen wie z. B. Taschenmesser ist im Heim verboten.
Benutzung diverser elektronischer Informations- und Kommunikationsmedien
Mobiltelefone und alle anderen elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien sind in der Freizeit erlaubt. Im Speisesaal, während der Studierzeit und ab 22.00 Uhr dürfen sie jedoch nicht benützt werden.
Beim Verstoß gegen diese Regel werden die Geräte für 2 Tage in Gewahrsam genommen.
Aus Rücksicht auf die anderen Heimbewohner/ -innen müssen Radios und CD-Player auf Zimmerlautstärke gehalten werden.
Für elektronische Geräte jeglicher Art übernimmt das Heim genauso wie für Wertgegenstände keine Haftung.
Hardware - elektronischer Medien
Es ist nicht erlaubt Hardware elektronischer Medien (Laptops, Notebook, Netbook usw.) in das Heim mitzubringen. Für schulische Zwecke und um Aufgaben am PC zu erledigen, stehen in beiden Heimtrakten genügend PCs zur Verfügung.
Für elektronische Geräte jeglicher Art übernimmt das Heim genauso wie für Wertgegenstände keine Haftung.
Studierzeit
Die geplante Studierruhe ist einzuhalten. Während dieser Zeit halten sich die Schülerinnen im eigenen Zimmer oder in den Studierräumlichkeiten auf.
Heimaktionen/Freizeitgestaltung
Die Freizeit soll zur körperlichen und geistigen Erholung genutzt werden.
Im Laufe des Schuljahres werden vom Heim in der schulfreien Zeit schulübergreifend zwischen FSHW und FSLW verschiedene Aktionen angeboten.
Verpflegung
Der Speiseplan wird von Fachkräften nach den Richtlinien einer vollwertigen Mischkost erstellt. Ein ärztlich verordneter Diätplan muss zu Schulbeginn bei den Erziehern/ -innen gemeldet werden!
Die Heimschüler/ -innen erhalten Frühstück, Mittag- und Abendessen an der Schule. Weiters erhalten sie am Vormittag und am Nachmittag eine Zwischenmahlzeit.
Bettwäsche und Handtücher
Die persönliche Bettwäsche und die Handtücher müssen von zu Hause mitgebracht- und alle drei Wochen einheitlich von den Schülern/- innen gewechselt werden.
Bettwäsche und Handtücher werden nicht in der Schule gewaschen.
Brandschutzbestimmungen
In unseren Schul- und Heimgebäuden sind laut Brandschutzbestimmungen Fluchttüren eingebaut. Sie müssen immer von innen nach außen zu öffnen sein, dürfen aber ausschließlich im Notfall benützt werden. Außerdem sind im gesamten Areal Feuermelder eingebaut, die nicht fahrlässig ausgelöst werden dürfen. Um die Sicherheit der Heimbewohner/ -innen zu gewährleisten, ist ein verantwortungsvolles Verhalten erforderlich.
Das Nicht-Einhalten der Vereinbarungen hat strenge disziplinäre Maßnahmen zur Folge.
An- und Abreise
An Samstagen, sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt das Heim geschlossen.
An den Montagen beginnt der Unterricht um 8:05 Uhr.
Anreise: Die Heimbewohner/ -innen dürfen den Heimtrakt bzw. ihre Zimmer am Montag ab 7:30 Uhr beziehen.
Abreise: Am Freitag können die Schüler/ -innen das Heim nach dem Unterricht ab 14:00 Uhr verlassen. Um spätestens 14:15 Uhr schließen Heim und Schule und das Gebäude und Schulareal muss verlassen werden.
Schlußbemerkung
Bei Verstößen gegen die Heimordnung oder das gute Benehmen muss mit entsprechenden Maßnahmen gerechnet werden. Wenn sich eine Schülerin wirklich wiederholt der Heimordnung widersetzt und der Gemeinschaft sichtlich schadet, kann ihr der Aufenthalt im Schülerinnenheim verwehrt werden.
Um einen angenehmen und erfolgreichen Heimaufenthalt aller Beteiligten zu gewähren, werden Offenheit, Ehrlichkeit, Anstand und Bereitschaft zur Zusammenarbeit vorausgesetzt.